Clean Air System KEIN RAUM FÜR VIREN

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Beschreibung

Clean Air System KEIN RAUM FÜR VIREN

Gerade jetzt zeigt sich, wie wichtig es ist frei und ohne Belastung atmen zu kön- nen und in welchem Umfang die Hygiene in allen Bereichen des täglichen Le- bens eine Rolle spielt.

Anwendung:

Unser Clean Air System bietet ein ganzheitliches und nachhaltiges Konzept für die Hygienisierung der Raumluft und Desinfektion von Oberflächen. Damit kön- nen Infektionsketten unterbrochen werden, denn der Schutz des Menschen steht für uns an erster Stelle.

Das Clean Air System dient zur:

Geruchsneutralisation Reduktion von:

Bakterien Viren

Schimmelpilzen und deren Sporen Allergenen

Feinstaub Ozon

Das Wirkprinzip

Unser System basiert auf neuester Ultraschall-Verneblungstechnologie in Ver- bindung mit einer elektrochemisch aktivierten langzeitstabilen Salzsole (Verfahren zum Patent angemeldet). Anhand dieser Kombination wird die opti- male Größe der guten Aerosol Tröpfchen zur Hygenisierung der Raumluft bis hin zur Desinfektion von Oberflächen in kleinsten Ritzen und Spalten erreicht. Die Hygenisierung und die Reduktion der pathogenen Keime (krankheitserregende Keime) in der Luft und auf den Oberflächen beruht unter anderem auf der hoch- wirksamen hypochlorigen Säure (humanidentischer Wirkstoff). Die Aktivierung der langzeitstabilen NeutroDes Air Produkte wird durch die Verneblung in Ver- bindung mit dem CO2-Gehalt der Luft erreicht und führt somit zur vollen Wirk- samkeit. Nicht nur die Reduktion der aktiven Keime, sondern auch die daraus resultierende Unterbrechung der Infektionskette ist unser Ziel.

Durch den dreistufigen Wirkmechanismus werden nicht nur die Zellwände der Keime deaktiviert, sondern auch unangenehme Gerüche eliminiert.

Das NeutroDes Air Desinfektionsmittel wirkt bakterizid, levurozid, viruzid, spori- zid, und fungizid und ist somit vollumfänglich wirksam und nicht toxisch. Unsere Produkte sind für Oberflächen gem. Dermatest mit „sehr gut“ bewertet.

Wir behandeln mit dem Clean Air System die für den Mensch und Tier schäd- lichen  Partikel  und  Keime  dort  wo  sie  entstehen  und  transportieren diese nicht durch die Räume.

Häufig gestellte Fragen :

Ist das Mittel gesundheitsschädlich? Nein, es handelt sich hierbei um hochreines Was- ser und Natriumsalz, es enthält keine organische Chemie. Aus dieser hochreinen Salz- lösung wird unser Wirkstoff, hypochlorige Säure, durch unseren elektrochemischen Prozess generiert ( NeutroDes Air/Air+). Sie ist eine milde Säure, die auch in den wei- ßen Blutkörperchen aller Säugetiere auf ganz natürliche Weise produziert wird (humanidentischer Stoff). In unserem Immunsystem spielt dieses eine wichtige Rolle. Kommt es im Körper zu einer beginnenden Infektion, so bildet die hypochlorige Säure Oxchlorin-Moleküle wie z. B. Hypochlorsäure. Hierdurch werden Pathogene (krankheitsverursachende Zellen) durch Oxidation und Chlorierung abgetötet. Die hy- pochlorige Säure besitzt die Eigenschaft die Proteine in Zellwänden einzelliger Mikroor- ganismen (hierzu gehören Bakterien und Viren) zu zersetzen und die krankheitserre- genden Zellen zu zerstören. Menschliches Gewebe (als Beispiel) hat höher organisierte Zellstrukturen, die hiervon nicht beeinträchtigt werden, da diese durch entwickelte Schutzmechanismen gegen hypochlorige Säuen unempfindlich sind. Die zulässigen Arbeitsplatzgrenzwerte bzw. DNEL Richtwerte werden während und nach der Anwen- dung mindestens um das 45-fache unterschritten.

Wirksamkeit in der Luft/Oberflächen: Die Wirkmechanismen sind sowohl in der Luft, wie auch für Oberflächen oder Flüssigkeiten identisch. Je nach Anforderung setzt die Wirk- samkeit unmittelbar innerhalb weniger Sekunden (in der Luft und in Suspensionen) bis hin zu fünfzehn Minuten auf Oberflächen ein. Dies ist immer in Abhängigkeit der Kon- zentration und der zu deaktivierenden Keimbelastung zu sehen.

Was ist zu beachten (Aufstellort/Umgebung/Konzentration)? Bei vorhandener Lüftungs- anlage sind die Geräte eher im unteren Raumbereich, ohne Lüftungsanlage eher etwas erhöht zu platzieren, damit die natürliche Konvektion die Verteilung des Mittels im Raum gewährleistet kann. Nicht in unmittelbarer Nähe von Rauchmeldern platzieren. Mindestabstände zu Personen/Lebensmitteln/Tieren müssen nicht eingehalten werden.

Trocknet der Nebel rückstandsfrei auf Oberflächen ab? Ja, denn die enthaltene Salz- konzentration wird durch die geringe Tröpfchengröße auch als Trockennebel bezeich- net. Somit bilden die Anwendungslösungen bei sach- und fachgerechter Anwendung keine sichtbaren Rückstände.

Können die Geräte im Dauerbetrieb genutzt werden? Ja, sofern die Raumgrößen und System entsprechend aufeinander abgestimmt sind. Hierzu bitte die Empfehlungen in den Bedienungsanleitungen beachten.

Welche Wartungsarbeiten an den Geräten sind notwendig? Geräte im regelmäßigen Turnus mit VE-Wasser durchspülen um Ablagerungen zu vermeiden, näheres kann den Bedienungsanleitungen entnommen werden.

Wie lange ist das Konzentrat/die Anwendungslösung haltbar? Ungeöffnet NeutroDes Air 12 Monate, NeutroDes Air+ 18 Monate, geöffnet ca. 30 Tage bei kühler, trockener und dunkler Lagerung.

Ist bei der Verwendung der Mittel etwas besonderes zu beachten? Ja, darf nicht mit Reinigern oder Säuren gemischt werden. NeutroDes Air+ darf nur nach Herstellen ei- ner Anwendungslösung in den Geräten genutzt werden.

 

Kompaktes Kleingerät mit Stromanschluss mittels USB Micro Kabel (MicroFog) oder mit integriertem Akku und Ventilator (MicroFog+).

 

Mobiles, handliches System für Räume von 19 m³ bis 40m³ Raumvolumen.

Art. Nr. 0745125682877

 

Technische Daten

Raumgröße

 

19 m³ – 30 m³

5V Micro USB Anschluss
Einknopf-Bedienung

Umgebungstemperatur

 

5 – 30 °C

LED Licht

Verneblungsleistung

 

25 – 40ml/h

Häufigste Tröpfchengröße> 3 µm
Tankinhalt350 ml
B x T x H77 x 77 x 165 mm
Gewicht (unbefüllt)0,215 kg

 

 

Technische Daten

Raumgröße

 

20 m³ – 40 m³

Akkuleistung2200mAh
Einknopf-Bedienung
Umgebungstemperatur5 – 30 °C
LED Licht

Verneblungsleistung

 

25 – 40ml/h

Häufigste Tröpfchengröße> 3 µm
Tankinhalt400 ml
Durchmesser/Höhe90 mm / 158 mm
Gewicht (unbefüllt)0,265 kg

Im Lieferumfang enthalten sind 1 MicroFog+

1 Akku integriert

1 USB Micro Ladekabel

Erhältlich in den Farben: weiß, hellblau, pink und rosa

 

  • 1 Geltungsbereich
  1. Alle Lieferungen und Leistungen von Energy, Security & Environmental Solutions GmbH (ESES) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt ESES nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn ESES in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  • 2 Vertragsschluss
  1. Sämtliche Angebote von ESES sind stets an gewerbliche Kunden (Zwischenhändler, Wiederverkäufer oder Gastwirte) gerichtet, also an Unternehmer. Sollte es sich bei einem Kunden um einen Verbraucher handeln, hat er dies bei seiner Bestellung ausdrücklich
  2. Sämtliche Angebote von ESES im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei ESES Lieferungen und Leistungen zu bestellen. Durch die Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Es ist ein Mindestbestellwert von 20,00 EUR zu
  3. Die ESES ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen anzunehmen. Die Annahmeerklärung erfolgt durch die Auftragsbestätigung in Textform. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Lieferung oder
  • 3 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Alle Preisangaben sind in Euro. Die Preise verstehen sich -wenn nicht anders beschrieben- zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gesondert berechnet werden die individuellen Kosten für Verpackung, Trans- porte oder Versicherung. Angegebene Versandkosten beziehen sich, soweit nichts Anderweitiges vermerkt ist, ausschließlich auf den Versand innerhalb Deutschlands. Versandkosten für Lieferungen ins Ausland werden gesondert erhoben und sind vom Kunden zu
  2. Lieferungen erfolgen per Nachnahme, gegen Vorkasse oder in bar bei Selbstabholung. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren. Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen Vorkasse angenommen und
  • 4 Widerrufsrecht – Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
  1. Ist der Kunde Verbraucher, kann er bei Fernabsatzverträgen seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an: Firma ESES GmbH, Ginsterweg 37, D-53757 Sankt Augustin, info@ese-solutions.com
  2. Bitte senden Sie uns die Ware immer originalverpackt und ohne Gebrauchsspuren zu. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Sie können dies vermeiden indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die Rücksendung hat ausschließlich frankiert zu erfolgen. Ware die Unfrei zurückgesendet wird, wird grundsätzlich nicht angenommen. Die Rückerstattung der Frachtkosten erfolgt per Überweisung.
  3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind oder die in Form von Versteigerungen gemäß § 156 BGB geschlossen
  4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde ESES die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde ESES insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von ESES zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung trägt der Kunde die Kosten für die Rücklieferung.

 

Finanzierte Geschäfte:

Hat der Kunde – soweit er Verbraucher ist – diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden,  wenn  beide  Verträge  eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn ESES gleichzeitig Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber des Kunden im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung von ESES bedient. Wenn ESES das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen der Rückabwicklung nicht nur an ESES sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.

  • 5 Lieferung, Lieferzeiten/Gefahrübergang
  1. Liefer- sowie Ausführungsfristen sind stets unverbindlich. ESES ist zu Teilleistungen
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ESES unverschuldet die Lieferung und/oder Ausführung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., hat ESES selbst dann, wenn sie bei Lieferanten von Auftragnehmer oder deren Unterlieferanten oder Subunternehmern eintreten, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ESES die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Ein Verzug von ESES tritt aufgrund einer Mahnung nur ein, wenn diese in Textform erfolgt. Eine Frist zur Nacherfüllung muss angemessen sein. Die Fristsetzung bedarf der Textform. Als angemessen gilt im Zweifel eine Frist von mindestens vier
  5. Bei nicht paketversandfähiger Ware (Großgeräte) erfolgt die Lieferung per Spedition bis zur Bordsteinkante. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Kunden direkt an den Frachtführer
  6. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Werk oder Lager oder – sofern die Lieferung unmittelbar durch ein Herstellerwerk an den Kunden erfolgt – das Herstellerwerk verlassen hat. Erfolgt nach erklärter Lieferbereitschaft der Versand auf Wunsch des Kunden nicht, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über. Sofern die Versandart nicht vorgeschrieben ist, steht diese im freien Ermessen von Aqua plan. ESES ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
  • 6 Eigentumsvorbehalt
  1. ESES behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden
  2. Ist der Kunde Wiederverkäufer, so wird er widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er ESES gegenüber nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignun- gen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrenten) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an ESES ab. ESES ermächtigt den Kunden widerruflich, abgetretene Forderungen für Rechnung von ESES in eigenem Namen einzuziehen. Auf Verlangen von ESES ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer von der erfolgten Abtretung zu unterrichten und ESES die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Daneben ist ESES auch selbst berechtigt, auf Kosten des Kunden die Abtretung gegenüber seinem Abnehmer offen zulegen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn ESES dies ausdrücklich schriftlich erklärt, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware steht ESES der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Bei einer Weiterveräußerung dieser neuen Ware gilt das oben vereinbarte
  3. ESES ist verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, wenn und soweit diese die zu sichernden Forderungen um mindestens 20 % übersteigen.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und ESES über den Zugriff unverzüglich zu
  5. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom
  • 7 Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden/Gewährleistung
  1. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren. Zudem ist unverzüglich mit ESES unter Anzeige der Schäden Kontakt
  2. Ist der Käufer Unternehmer, so hat er gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel oder Mengenabweichungen zu untersuchen, eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen; die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Versäumt ein Unternehmer als Käufer die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als
  3. Geringe, handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen der Farbe, Form, Qualität von der Beschreibung des Liefergegenstandes oder von Mustern gelten nicht als Mangel. Erweist sich eine Mängelrüge als unbe- rechtigt, hat der Kunde die uns hierdurch entstandenen Kosten zu
  4. Der Kunde hat die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanleitungen der Produkte selbstständig zu beachten. Sie sind auf der Homepage beim Produkt
  5. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, ist ESES bei Unternehmern berechtigt, nach ihrer Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Das Recht zur Nachbesserung hat ESES beim Kauf nicht, wenn und soweit der Kunde Rückgriffsansprüche gemäß den §§ 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB geltend macht. ESES ist verpflichtet, ihr Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der formgerechten Mängelanzeige auszu- üben. Andernfalls geht es auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) bzw., wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind Schadensersatz zu
  6. Der Kunde darf nach Erkennen eines Mangels selbst keine Änderungen an den gelieferten Waren und/oder ausgeführten Leistungen vornehmen oder nachbessern, ohne dass ESES hiermit in Verzug ist. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung
  7. Zusicherungen von Eigenschaften der Ware und/oder Leistung bedürfen der Textform. Angaben in Werbeschriften sind unverbindlich und begründen keine Zusicherung. Für Mängel, die durch eine unsachgemäße Montage oder Bedienung der Ware entstehen, übernimmt ESES keine Gewährleistung.
  8. Ist der Kunde Verbraucher, ist beim Kauf gebrauchter Sachen die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Anlieferung
  9. Ist der Kunde Unternehmer, sind Gewährleistungsrechte bei dem Kauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen und die Gewährleistungsfrist bei dem Kauf neuer Sachen beträgt ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor. Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß § 634 a Nr.2 oder 3 BGB (Errichtung eines Bauwerks oder eines Werks, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht) eine längere Frist
  • 8 Haftung
  1. Für Schäden haftet ESES nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrläs- sigkeit oder Vorsatz von ESES oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von ESES auf den Schaden beschränkt, der für sie bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar
  2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung von ESES wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
  • 9 Verantwortlichkeit für die Verletzung von Patent und anderen immateriellen Rechten
  1. Falls die Gefahr besteht oder die Behauptung bestehen sollte, dass das Produkt ein Patent oder ein anders immaterielles Recht verletzt, akzeptiert der Käufer, dass ESES nach ihrer eigenen Wahl entweder die Erlaubnis der berechtigten Partei für den fortgesetzten Gebrauch beibringt oder sie ändert oder ersetzt das Produkt, so dass es nicht länger Anlass einer Rechtsverletzung
  2. Falls keine dieser Alternativen zu für ESES vernünftigen Gründen erreicht werden kann, kann ESES verlangen, dass der Käufer auf den Gebrauch des Produktes verzichtet gegen eine Entschädigung durch Aqua plan, die den Wert des Produktes von der Ablehnung an für den Zeitraum der technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer des Produktes entspricht, zahlbar in gleichen jährlichen Raten. Die Höhe dieser Entschädigung hängt nicht davon ab, ob das Produkt in ein anderes Produkt oder in Gebäude etc. integriert ist und sie wird nicht von dem Verlust beeinflusst, die es selbst und/oder die Betriebsunterbrechung bei dem Käufer verursachen
  3. Für den Fall des Wiederverkaufs des Produktes ist der Käufer verpflichtet, eine identische Regelung in den Vertrag zwischen dem Käufer und seinem Kunden aufzunehmen und einschließlich der Weisung an den Kunden, eine identische Regelung für einen etwaigen Weiterverkauf zu treffen. Vorstehend ist die Verantwortlichkeit von ESES gegenüber jeder möglichen Verletzung eines Patent- oder sonstigen immateriellen Rechts abschließend geregelt, weitere Ansprüche sind
  • 10 Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetztes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz erarbeitet und gespeichert werden. Näheres findet sich in unserer Datenschutzrichtlinie, die auf unserer Homepage abrufbar ist. Mit Zustandekommen eines Vertrages zwischen ESES und dem Kunden stimmt der Kunde der Speicherung seiner Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.

  • 11 Verzicht auf Zurückbehaltungsrechts / Aufrechnung
  1. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Rechnung, es sei denn, dass der Gegenanspruch, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt ist, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
  2. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von ist seitens des Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von ESES anerkannt worden
  • 12 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendung Deutschen Rechts / Salvatorische Klausel
  1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von ESES ist 53757 Sankt augustin. Erfüllungsort für alle Zahlungen des Kunden ist ebenfalls Sankt
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist das für den Sitz von ESES örtlich zuständige Amts- oder Landgericht. Das gleiche gilt, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. ESES ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
  3. Für die von ESES auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
  4. Sollten einzelne oder vorstehenden Bestimmungen oder Teile derselben unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in einem auf der Grundlage dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abgeschlossenen Vertrag eine Lücke herausstellen, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile derselben. Es soll vielmehr insoweit eine Regelung gelten, die die vertraglichen Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.

Ihr Vertragspartner ist die

ESES GmbH, Ginsterweg 37, D-53757 Sankt Augustin, Telefon: +49 2241/9052558, info@ese-solutions.com,

Handelsregister: Amtsgericht Siegburg, HRB 12781, VAT-ID: DE 293169175, Geschäftsführer: Herr Dirk Köhler   Stand 26.11.2020

Clean Air System

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